Einlieferungsbedingungen

Der Auftraggeber beauftragt die Firma AIX-PHILA Briefmarken GmbH, 52062 Aachen, Lothringerstraße 13, durch die Versteigerer Hinrich Osterloh bzw. Stefan Jopke die zu verzeichnenden Gegenstände in freiwilliger Versteigerung zum Höchstangebot zu verkaufen.

Sämtliche Gegenstände sind mein/unser unbeschränktes Eigentum, unterliegen meiner/unserer alleinigen Verfügung und sind weder mit einem Pfandrecht noch mit einem sonstigen Recht Dritter belastet.

Für die Auftragserteilung gelten folgende Konditionen: Die gemachten Angaben hinsichtlich der Qualität, Katalogwert, Michelnummern, Stückzahl etc. sind für den Versteigerer stets ohne Obligo. Vom Versteigerer in den Versteigerungs-Katalog übernommene Angaben können bis zur Versteigerung geändert werden, falls sich diese als falsch herausstellen.

Einlieferungsvertrag zur Briefmarkenauktion
 
Einlieferungsvertrag zur Briefmarkenauktion

Für die Ausführung der Versteigerung zahlt der Auftraggeber der AIX-PHILA Briefmarken GmbH eine Provision von 20 % des Verkaufserlöses (Zuschlagssumme), bei großen Einlieferungen bestehen Sonderkonditionen. Eventuell anfallende Prüfgebühren gehen zu Lasten des Einlieferers. Die Einlieferung ist mit dem Ausrufwert versichert.

Provision und die eventuell anfallende Prüfgebühr unterliegen der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Schadensersatzansprüche gegen den Versteigerer, sei es aus unerlaubter Handlung, aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluß sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden ist.

Die Ausrufpreise können vom Einlieferer vorgeschlagen werden. Hat er sie nicht limitiert, so können sie vom Auktionator in vertretbarem Rahmen unterschritten werden. Werden keine Ausrufpreise genannt, wird die Aufteilung der Lose sowie die Preisfestsetzung dem Versteigerer überlassen.

Dem Auftraggeber wird eine genaue Aufstellung seiner Einlieferung vom Versteigerer zugeschickt, die als akzeptiert gilt, wenn ihr nicht unverzüglich widersprochen wird.

Der Versteigerer ist berechtigt, die eingelieferten Gegenstände selbst oder durch Dritte auf Kosten des Auftraggebers durch Verbands- bzw. A.I.E.P.-Prüfer auf Echtheit und Erhaltungszustand prüfen zu lassen. Falsche oder verfälschte Marken können vom zuständigen Prüfer mit dem Stempel "Falsch" rückseitig gekennzeichnet werden.

Zieht der Auftraggeber den Auftrag vor dem Druck des Kataloges schriftlich ganz oder teilweise zurück, so hat er die vereinbarte Provision ohne Nachweis eines weiteren Schadens an die AIX-PHILA Briefmarken GmbH zu zahlen. Nach dem Druck ist eine Rücknahme nur möglich, wenn noch kein Gebot vorliegt. In diesem Fall werden 30 % vom Ausrufwert fällig.

Die Abrechnung und die Rückgabe der unverkauften Lose erfolgt bis 6 Wochen nach Abschluss der Versteigerung, vorbehaltlich etwaiger negativer Prüfergebnisse. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Auftraggeber gebunden. Er ist damit einverstanden, dass unversteigerte Lose bis 14 Tage nach der Auktion zu den Versteigerungsbedingungen verkauft werden können.

Bei Händlereinlieferungen verpflichtet sich der Einlieferer, den Umsatz zu versteuern (Differenz- oder Regelbesteuerung).

Änderungen oder Ergänzungen obiger Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Mündliche Abreden sind ungültig. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Aachen.

Für die Versteigerung gelten unsere Versteigerungsbedingungen


Einlieferungsvertrag

Der nachfolgende Einlieferungsvertrag unterliegt den oben angezeigten Einlieferungsbedingungen

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